Zuschüsse
Im Rahmen der so genannten "Vor-Ort-Beratung" besichtigt der Berater vor Ort das zu sanierende Objekt. Hierbei werden alle energierelevanten Daten erfasst. Es wird eine "Was wäre wenn Analyse" erstellt. In dieser Analyse werden die Möglichkeiten der evtl. Sanierung miteinander verglichen. Es wird ein Abschlussdokument verfasst in dem die einzelnen Vergleiche der durchgerechneten Varianten und die Wirtschftlichkeit sowie der CO2 Einsparung dokumentiert werden.
Anträge bei der BAFA
Antragsberechtigte
Als Antragsteller kommen nur Berater in Betracht, die die im folgenden beschriebenen Voraussetzungen erfüllen und über die notwendige Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit verfügen.
Als Berater sind antragsberechtigt:
- Ingenieure und Architekten, die durch ihre bisherige berufliche Tätigkeit oder durch zusätzliche Fortbildungsmaßnahmen die für eine Energieberatung notwendigen Fachkenntnisse erworben haben
- Absolventen der Lehrgänge der Handwerkskammern zum / zur geprüften „Gebäudeenergieberaterin / Gebäudeenergieberater (HWK)“
- Absolventen geeigneter Ausbildungskurse, deren Mindestinhalte und Eingangsvoraussetzungen in Anlage 3 der Richtlinie festgelegt sind.
Wir sind BAFA und KFW zugelassene und eingetragene Energieberater.

